Gesal
Universal Pilzabwehr 25 x 10 g
Fungizid gegen Echten Mehltau im Weinbau, Gemüsebau, an Beeren, an Zierpflanzen sowie gegen Apfelschorf. Fördert die Pflanzengesundheit und unterstützt die Abwehr von Pilzkrankheiten. 100 % natürlicher Inhaltsstoff. Nicht bienengefährlich und schont Nützlinge sowie Haustiere.
Gratislieferung ab einem Bestellwert von CHF 75.-
- unterstützt die Abwehr von Pilzkrankheiten
- 100 % natürlicher Inhaltsstoff
- nicht bienengefährlich
- schont Nützlinge sowie Haustiere
Wirkstoff: 990 g/kg Natriumhydrogencarbonat
Sprühanwendung: 1 Beutel in 1 Liter Wasser. Eine höhere Konzentration kann zu Pflanzenschäden führen. Pflanzen allseitig gut benetzen. Bei der Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe tragen. Nicht bei Temperaturen von über 25 °C anwenden. Die Verträglichkeit sollte vor der grossflächigen Anwendung geprüft werden.
Wartefrist: 1 Tag
Für den Schutz verschiedener Kulturen gegen Pilzerkrankungen gelten folgende Anwendungsempfehlungen:
Gurken, Zucchetti: Gegen Echten Mehltau ab dem 2. Laubblatt mit Hauptspross bis zur Vollreife. 1–8 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen.
Kohlarten, Karotten, Knollen- und Stangensellerie, Lauch, Zwiebeln, Knoblauch, Nüsslisalat: Gegen Echten Mehltau ab dem 2. Laubblatt bis zur Vollreife. 1–8 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen.
Äpfel: Gegen Schorf von der Phase, in der sich die ersten Blätter spreizen, bis zur fortgeschrittenen Fruchtreife. 1–8 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen.
Himbeeren, Brombeeren, Erdbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren: Gegen Echten Mehltau ab den ersten Laubblättern bis zur Vollreife. 1–8 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen.
Reben: Gegen Echten Mehltau ab dem 2. Laubblatt bis zur Vollreife der Beeren. 1–8 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen.
Zierpflanzen, Rosen, Ahorn, Felsenbirnen, Kirschlorbeer: Gegen Echten Mehltau ab dem 2. Laubblatt. Nicht auf Jungtrieben anwenden.1–8 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen.
Lagerhinweise
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
Warnhinweise
Entsorgung: Verpackung und Produkt in den Kehricht geben.
Allgemeine Hinweise
Pflanzenschutzmittel aus Grundstoffen, zugelassen ohne Wirkungs- und Pflanzenverträglichkeitsnachweis.
Gemäss FiBL-Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau in der Schweiz zugelassen.
GHS Sicherheitshinweise
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.